Elternbeirat

In den Klassen werden ein Klassenelternsprecher und ein Stellvertreter gewählt. Die Klassenelternsprecher sind Mitglied des Elternbeirats.

Aus der Gruppe der Klassenelternsprecher wird die Vorstandschaft des Elternbeirats gewählt.

Der Elternbeirat bringt Eltern und Schule zusammen. Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirats sind gesetzlich geregelt. Er befasst sich zum Beispiel mit Problemen, die von Eltern an ihn herangetragen werden und ermöglicht über Elternspenden Anschaffungen, die die Schule nicht tätigen kann. Er wirkt bei allen Angelegenheiten, die für die Schule von Bedeutung sind, beratend mit. Der Elternbeirat unterstützt die Schule bei Projekten und verschiedenen Veranstaltungen.

Die Aufgaben des Elternbeirats sind unter anderem:

  • die Interessen der Eltern der Schüler zu vertreten;
  • den Eltern Gelegenheit zu geben, sich zu informieren und auszusprechen;
  • das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften zu vertiefen;
  • Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten;
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