Die Schulordnung für Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung (VSO-F) sieht für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf folgende Abschlüsse vor:
- den individuellen Abschluss durch ein beschreibendes Abschlusszeugnis
- den erfolgreichen Abschluss im Bildungsgang des Förderschwerpunktes Lernen
nach Abschlussprüfung - den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule nach Abschlussprüfung
Dabei liegt der Schwierigkeitsgrad für den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule deutlich oberhalb des Anspruchs für den erfolgreichen Abschluss im Bildungsgang des Förderschwerpunktes Lernen.
Teilnahme an den Prüfungen:
Jede/r Schüler/in im letzten Schulbesuchsjahr der Vollzeitschulpflicht (mind. 9 Jahre) ist teilnahmeberechtigt.
Prüfungsteile für die Prüfungen:
Deutsch | schriftlich | 75 Min. |
mündlich | 15 Min. | |
Mathematik | schriftlich | 60 Min. |
Fächergruppe (BLO-Theorie / GSE / PCB) | schriftlich | 45 Min. |
Projektprüfung | angemessener Zeitrahmen |
Anmeldung:
Die Anmeldung zur Mittelschulprüfung erfolgt unter Berücksichtigung bestimmter Fristen im Sekretariat der Schule.
Anschlussmöglichkeiten
- Betriebliche Ausbildung (Duales System)
- Überbetriebliche Ausbildung in einem Berufsbildungswerk
- Überbetriebliche Ausbildung, z. B. an der GbF
- Schulpflichtverlängerung an der Mittelschule (Erreichen des Mittelschulabschlusses durch freiwilligen Besuch der 8. und 9. Klasse oder nur der 9. Klasse der Mittelschule)
- Allgemeines Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) an einer Regelberufsschule
- Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) an der Adolph-Kolping-Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung in Schweinfurt (Mittelschulabschluss durch erfolgreiches Absolvieren des BVJ)
- Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB), z. B. an der GbF (1 Jahr)