Die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste (MSD) unterstützen bei der Unterrichtung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die eine allgemeinbildende Schule besuchen können. Sie diagnostizieren und fördern Schüler, beraten Lehrkräfte, Erziehungsberechtigte und Schüler, koordinieren sonderpädagogische Förderung und führen Fortbildungen für Lehrkräfte durch.
Einsatz in Kooperationsklassen
In Kooperationsklassen der Grundschulen und Mittelschulen wird eine Gruppe von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf zusammen mit Schülerinnen und Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam unterrichtet. Dabei erfolgt eine stundenweise Unterstützung durch die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste.
Von der Unterstützung durch die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste in Kooperationsklassen profitieren alle Schülerinnen und Schüler der Klasse.
Mobiler Sonderpädagogischer Dienst-Autismus (MSD-A) – Beratung zur Unterstützung autistischer Kinder und Jugendlicher in den Schulen
Die schulische Bildung und sonderpädagogische Förderung von Schülern mit autistischen Verhaltensweisen ist im Rahmen ihrer Möglichkeiten Aufgabe aller Schulen. Unterstützt werden sie dabei von den Mobilen Sonderpädagogischen Diensten (vgl. Art 2 und Art. 21, BayEUG).
Der MSD-A begleitet und unterstützt Kinder und Jugendliche mit Autismus-Spektrum-Störung an ihrer Schule. Er berät Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer an allen Schulen. Das Angebot des MSD-A umfasst die Empfehlung geeigneter Lernhilfen, die Beratung bei individuellen Unterstützungsmaßnahmen, Begleitung bei Schulwechsel, sowie Fortbildungen und kollegiale Praxisberatung.